Enstaubungsanlagen richtig betreiben und Vorschriften einhalten
Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (kurz BImSchV) sowie die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (kurz TA Luft) schreiben gewisse Arbeitsplatzgrenzwerte für Emissionen vor.
Der Keller-Service führt verschiedene luft- und schalltechnische Arbeitsplatz-Messungen durch, deren Nachweis Ihnen zur Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften dient.
Weitere Infos zu lufttechnischen Gesetzen und Richtlinien finden Sie hier.
Messungen bieten viele Vorteile:
- Korrekte Auslegung der Absauganlage (Rohgaskonzentration)
- Nachweis für interne oder behördliche Stellen
- Einhaltung angeordneter Emissions-Grenzwerte (gemäß TA Luft und BImSchV)
- Nachweis der gewährleisteten Angaben
- Ermittlung der Konzentration am Arbeitsplatz: Arbeisplatzgrenzwert und MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz Konzentration)
- Aufschlüsselung der Schadstoffe
- Prüfen der Möglichkeit einer Reinluftrückführung
Übersicht lufttechnischer Messungen
Lufttechnische Messungen | Emissionsmessungen | Schalltechnische Messungen |
---|---|---|
Absaugluftmenge | Roh- und Reingasstaubgehalt | Ermittlung Schalldruckpegel |
Thermik | Gravimetrische Aerosolmessung | Ermittlung Schallleistungspegel |
Querströmung | Optische Staubmessung | Geräusch-Emission von Einzelaggregaten |
Lufthaushaltsverhältnis | Kohlenwasserstoff (Gesamt-C) | Geräusch-Immission an gefährdeten Einwirkungsorten |
Partikelgrößenanalyse | ||
Filteranalyse (Platten, Schläuche, Demister) | ||